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Der Unterschied zwischen E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs


e-Bike, Elektrofahrrad, Pedelec, S-Pedelec – Wer sich heutzutage ein neues Fahrrad kaufen will, sieht sich mit einem Sammelsurium an neuen Fahrradbezeichnungen konfrontiert, die regelmäßig große Verwirrung stiften. Der nachfolgende Artikel bringt ein wenig Licht ins Dunkle und erläutert, welche Fahrradtypen hinter den einzelnen Begriffen stecken. So wird die Suche nach einem geeigneten Fahrrad deutlich einfacher.





Foto: Pixabay
Das Pedelec
Pedelec ist die Abkürzung für „Pedal Electric Cycle“. Bei einem Pedelec handelt es sich somit um ein Fahrrad, das sowohl mit Muskelkraft als auch mit einem unterstützenden Elektromotor betrieben wird. Die Betonung liegt dabei auf „unterstützend“, denn der E-Motor schaltet sich lediglich zu, wenn auch die Pedale getreten werden. Die Motorleistung darf bei einem Pedelec maximal 250 Watt betragen und die Geschwindigkeit muss auf 25 km/h begrenzt sein.

Diese Bedingungen haben keine technischen sondern rechtliche Hintergründe. Nur unter Einhaltung dieser Voraussetzung ist ein Pedelec einem Fahrrad rechtlich gleichgestellt und damit auch nicht extra führerschein- oder versicherungspflichtig. Auch eine Helmpflicht besteht beim Fahren eines Pedelecs nicht. Wie gewöhnliche Fahrradfahrer müssen Pedelec-Fahrer etwaig vorhandene Radwege nutzen. Kinderanhänger und Kindersitze sind bei Pedelecs erlaubt. Beim Kindersitz darf das mitfahrende Kind jedoch nicht älter als sieben Jahre sein.

Die meisten bei Händlern angebotenen Elektroräder sind übrigens Pedelecs. Da sich der Begriff „Pedelec“ jedoch bis heute nicht im Alltagsgebrauch durchgesetzt hat, werden die meisten Pedelecs fälschlicherweise als e-Bikes bezeichnet.
Das S-Pedelec

Das S vor Pedelec steht für „Speed“. Der Unterschied zwischen einem S- und einem normalen Pedelec besteht somit in der Geschwindigkeit. S-Pedelecs bieten ebenso eine Tretunterstützung – diese hört jedoch nicht bei 25 km/h sondern erst bei 45 km/h auf. Ein weiterer Unterschied zu einem herkömmlichen Pedelec ist, dass ein S-Pedelec auch mit dem Elektromotor (also ohne Muskelkraft) alleine bewegt werden kann. Im reinen motorisierten Betrieb ist die Geschwindigkeit eines S-Pedelec auf 20 km/h begrenzt.

S-Pedelecs sind aufgrund ihrer Eigenschaften keine Fahrräder sondern Kleinkrafträder. Fahrer müssen deshalb mindestens 16 Jahre alt sein, einen Führerschein der Klasse AM besitzen und ein Versicherungskennzeichen anbringen. Der normale Autoführerschein beinhaltet übrigens die Klasse AM, sodass keine weitere Prüfung erforderlich ist. Ebenso muss für ein S-Pedelec eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf knapp 50 Euro pro Jahr. Zudem besteht eine Helmpflicht für S-Pedelec Fahrer. Mit einem S-Pedelec dürfen übrigens keine Radwege befahren werden. Auch das Befahren von Einbahnstraßen in der Gegenrichtung ist tabu.




Foto: Pixabay
e-Bikes

Mit e-Bikes werden Elektroräder bezeichnet, die den Fahrer unabhängig von der Trittleistung unterstützen. Die meisten e-Bikes besitzen einen Gas- oder Beschleunigungshebel. Sie sind ab 6 km/h zulassungspflichtig.

e-Bikes werden in der Regel in drei Gruppen unterteilt:

e-Bikes bis 20 km/h: Diese fallen in die Kategorie Leichtmofa und erfordern deshalb ein Mindestalter von 15 Jahren, eine Mofa-Prüfbescheinigung und ein Versicherungskennzeichen. Die Motorleistung darf maximal 500 Watt betragen. Bei e-Bikes dieser Gruppe besteht keine Helmpflicht.


e-Bikes bis 45 km/h: Hierbei handelt es sich um Kleinkrafträder. Fahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein und einen Führerschein der Klasse AM vorweisen. Außerdem besteht Helm- und Versicherungskennzeichenpflicht.

Foto: Pixabay
e-Bikes bis 25 km/h: Diese werden rechtlich als Mofa eingestuft. Fahrer müssen mindestens 15 Jahre alt sein, eine Mofa-Prüfbescheinigung besitzen und ein Versicherungskennzeichen anbringen. Außerdem besteht Helmpflicht.

Autor: http://www.contentworld.com/authors/profile/20337/
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